Bundesverband zur Förderung der Genossenschaftskultur e.V.

Mitgliedschaft kündigen

Auf dieser Seite erklären Sie die Kündigung der Mitgliedschaft Ihrer Genossenschaft. Die Erklärung wird an den Verband übermittelt und dort bearbeitet; wirksam gestellt wird die Kündigung vom Verband.

Folgen der Kündigung

Der Mitgliedsbeitrag bleibt für das gesamte Kalenderjahr fällig, in dem Ihre Mitgliedschaft endet (§ 3 Abs. 3 der Satzung) — auch dann, wenn Sie früh im Jahr kündigen.

Vorsorglich möchten wir auf folgende Regelungen zu Versicherungsangeboten hinweisen, soweit Sie diese über den Verein nutzen:

Kfz-Flottenversicherung: Über den Verein versicherte Fahrzeuge werden mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Flottenversicherung abgemeldet. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für einen anderweitigen, lückenlosen Versicherungsschutz.

Private Sachversicherungen bei der DEVK: Die über den Verein gewährten Sonderkonditionen gelten nur während der Mitgliedschaft. Nach deren Ende entfallen sie mit der nächsten Abrechnung des jeweiligen Versicherungsprodukts. Bestehende Verträge werden dadurch nicht automatisch beendet; ab diesem Zeitpunkt können die regulären Konditionen gelten.

Sofern Sie keine der genannten Versicherungen oder Sonderkonditionen in Anspruch nehmen, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Kündigungsfrist und Termin

Ihre Kündigung wird zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam (§ 4 Abs. 2 der Satzung; das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr). Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten — Ihre Erklärung wirkt auch dann noch zum 31. Dezember, wenn sie kurz davor bei uns eingeht.

Kündigung erklären

Weisen Sie sich zunächst aus. Wir gleichen Ihre Angaben mit der Mitgliederverwaltung ab und zeigen Ihnen die dort gespeicherte Genossenschaft zur Bestätigung.

Mitgliedschaftsvalidierung

Bitte beide Felder ausfüllen

Mitglieder ohne Firmeneintrag wenden sich für die Kündigung bitte formlos an die Geschäftsstelle.

Kündigung absenden

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Für die Bearbeitung Ihrer Kündigung gleichen wir Mitgliedsnummer und Firmenname mit unserer Mitgliederverwaltung (easyVerein) ab und übermitteln Ihre Erklärung per E-Mail an die Geschäftsstelle. Eine Eingangsbestätigung geht an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Die Erklärung wird nicht auf dieser Website gespeichert. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.